- Ein außerhalb der EU zugelassenes Auto (z. B. aus den USA, Kanada, Australien oder dem UK) darf ein Nicht-Ansässiger nach den EU-Regeln zur vorübergehenden Verwendung bis zu 6 Monate zollfrei nutzen. Danach muss es ausreisen oder regulär eingeführt werden.
- Sie selbst unterliegen als Nicht-EU-Besucher der Schengen-Regel 90/180: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
- Ein in Europa gekauftes und zugelassenes Auto, etwa mit deutschen Kennzeichen über CarTurf, ist keine vorübergehende Einfuhr. Es gibt keine 6-Monats-Frist für das Auto: Es bleibt zugelassen, solange Zulassung und Versicherung laufen. Einige Länder begrenzen aber, wie lange Nicht-Ansässige ein ausländisch zugelassenes Auto dort nutzen dürfen, z. B. Portugal (6 Monate innerhalb von 12) und Spanien (6 Monate pro Jahr, danach fällt Zulassungssteuer an).
Wie lange darf man mit einem ausländischen Auto in Europa fahren?
Ein außerhalb der EU zugelassenes Auto darf meist bis zu sechs Monate bleiben. Die Schengen-Regel 90/180 ist eine eigene Frist für Sie, nicht für Ihr Auto. Ein in Europa zugelassenes Auto hat gar keine Importfrist.
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Kurze Antwort
Die 6-Monats-Regel der vorübergehenden Verwendung
Nach EU-Zollrecht dürfen Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU ihr privat genutztes, außerhalb der EU zugelassenes Fahrzeug bis zu sechs Monate ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nutzen. Der deutsche Zoll wendet dieselbe Sechsmonatsfrist an. Bedingungen:
- Das Auto ist außerhalb der EU auf eine Person mit Wohnsitz außerhalb der EU zugelassen
- Private Nutzung; kein Verkauf, keine Vermietung oder Überlassung an EU-Einwohner
- Ausnahmen für Studierende und Personen mit befristetem Auftrag, die es für die Dauer ihres Aufenthalts nutzen dürfen
Nach Ablauf muss das Auto die EU verlassen oder eingeführt werden: Das bedeutet bei den meisten Pkw 10 % Zoll plus Mehrwertsteuer (ca. 17–27 %), technische Abnahme und lokale Zulassung.
Zwei verschiedene Fristen
| Regel | Schengen 90/180 | EU vorübergehende Verwendung | In Europa zugelassenes Auto (z. B. über CarTurf) |
|---|---|---|---|
| Gilt für | Sie (Reisende) | Ein außerhalb der EU zugelassenes Auto | Das Auto |
| Grenze | 90 Tage in 180 | Bis 6 Monate | Keine EU-weite Frist; einige Länder begrenzen Nicht-Ansässige (z. B. Portugal 6 von 12 Monaten, Spanien 6 Monate/Jahr) |
| Zählung | Rollierend, Schengen-Raum gesamt | Ab Einreise des Autos | — |
| Betrifft | Nicht-EU-Besucher ohne Aufenthaltstitel | Nicht-Ansässige mit ausländischem Auto | Jeden, der es legal fährt |
Allgemeine Regeln; nationale Details und Ausnahmen möglich.
Die Schengen-Regel 90/180 gilt für Sie, nicht für Ihr Auto
Die Schengen-Regel zählt Ihre Aufenthaltstage: An jedem Tag schauen Sie 180 Tage zurück; höchstens 90 davon dürfen Sie im Schengen-Raum gewesen sein. Es ist eine Gesamtsumme für alle Schengen-Länder, nicht 90 Tage pro Land.
Ihr Auto braucht kein Visum. Ein in einem EU-Land zugelassenes Auto darf parken, eingelagert sein oder von einer berechtigten Person gefahren werden, während Sie außerhalb von Schengen sind. Bei Rückkehr steht es zugelassen und versichert bereit.
Bei einem im Ausland zugelassenen Auto ist es anders: Die Sechsmonatsfrist des Autos läuft weiter, und ein zurückgelassenes Auto kann Probleme mit dem Zoll verursachen.
Australier und Kanadier: Einige europäische Länder haben ältere bilaterale Visaverzichtsabkommen mit Australien oder Kanada. In manchen Fällen erlauben diese einen längeren Aufenthalt in genau diesem Land als die Schengen-Regel 90/180; das Vereinigte Königreich außerhalb von Schengen hat eigene Besucherregeln. Die Bedingungen unterscheiden sich je Land und werden eng ausgelegt. Prüfen Sie daher die offiziellen Hinweise des jeweiligen Landes (Außenministerium oder Botschaft, für das Vereinigte Königreich gov.uk), bevor Sie sich darauf verlassen.
Was tun mit dem Auto während der Schengen-Pause?
Einlagern bei CarTurf: 50 €/Monat draußen oder 100 €/Monat in der Halle für Kunden. Siehe Auto einlagern.
Versicherung reduzieren auf Teilkasko, solange es steht, oder abmelden, wenn es auf sicherem Privatgrund steht.
Aus dem Schengen-Raum fahren. Deutsche Kennzeichen gelten auch in Nicht-Schengen-Ländern wie UK, Albanien, Montenegro oder Türkei. Prüfen Sie die Grüne Karte. Siehe Wo deutsche Kennzeichen gelten.
Jemand anderen fahren lassen. Die Standardversicherung deckt Fahrer ab 23; Fahrer von 18 bis 22 gegen höheren Beitrag.
Transitkennzeichen (jedes Fahrzeug): 4-monatige Transitkennzeichen für 500 €, aus der Ferne mit Dokumentkopien erledigt, Haftpflichtversicherung inklusive.
Ausfuhrkennzeichen (nur für über CarTurf zugelassene Autos): Sie schicken uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und die aktuellen Kennzeichen. Wir geben sie ab und besorgen Ausfuhrkennzeichen samt Exportpapieren auf Ihren Namen, innerhalb von 1–3 Werktagen nach Eingang der Unterlagen. Preise inklusive Haftpflichtversicherung: 30 Tage 300 €, 60 Tage 590 €, 90 Tage 790 €.
Der Wohnsitz bleibt entscheidend
Fristen sind nicht der einzige Auslöser. Wer in einem EU-Land ansässig wird, muss das Auto dort meist zulassen, egal mit welchen Kennzeichen. Italien kontrolliert ausländische Kennzeichen bei Einwohnern streng. Wer den Großteil des Jahres in einem Land verbringt, sollte prüfen, ob er dort ansässig geworden ist. Für Italien siehe als Nicht-Ansässiger in Italien fahren.
CarTurf ist für Nicht-Ansässige gedacht. Siehe Auto ohne Wohnsitz anmelden und für Nordamerikaner USA & Kanada: Kfz-Zulassung. Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung.
In Europa fahren ohne 6-Monats-Frist
Kaufen Sie ein Auto in Europa und lassen Sie es über CarTurf zu. Die Zulassung dauert 1–5 Werktage nach Eingang der Unterlagen.