Diese Nutzungsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln Ihren Zugang zu und die Nutzung von https://carturf.com, verwandter Websites sowie der über CarTurf angebotenen Fahrzeugzulassungs-, Versicherungsvermittlungs- und verwandten Dienstleistungen (zusammen die „Dienste“).
Die Dienste werden von CARTURF GLOBAL - FZCO („CarTurf“, „wir“, „uns“ oder „unser“) bereitgestellt, einer Free-Zone-Gesellschaft mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (IFZA, Lizenz TL 64196). Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnen „Kunde“, „Sie“ und „Ihr“ die natürliche oder juristische Person, die die Dienste vertraglich in Anspruch nimmt.
CarTurf kann die Erbringung lokaler Zulassungs-, Händler-, Lager-, Logistik- und verwandter operativer Aufgaben an lizenzierte Partnerunternehmen untervergeben, einschließlich der CarTurf UG (haftungsbeschränkt) (HRB 29662, Koblenz) mit deutschem Partnerbüro in der Dieselstraße 28, 53424 Remagen, Deutschland, sowie weiterer Partner im Zuge der Expansion. Die Untervergabe ändert nichts daran, dass Ihr Kundenvertrag über die Dienste mit CarTurf Global FZCO besteht, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2026.
1. Erbrachte Dienste
CarTurf verpflichtet sich, dem Kunden Beratung und Unterstützung bei der Suche, dem Kauf, der Versicherung und der Zulassung eines Fahrzeugs über das Partnernetzwerk von CarTurf in Europa zu bieten. Diese Leistungen sind beratender und vermittelnder Natur; endgültige Kaufentscheidungen liegen beim Kunden.
Mit der Anmeldung zu den Diensten ermächtigt der Kunde CarTurf und dessen lizenzierte Partner, das Fahrzeug des Kunden im Namen der zuständigen Partnergesellschaft als Halter zu zulassen und zu versichern, soweit diese Struktur nach lokalem Recht Anwendung findet. Damit verbundene Kosten, einschließlich Versicherungsprämien und Fahrzeugsteuer, trägt der Kunde gemäß Rechnungsstellung.
2. Vertretung, Halterstellung und Haftung
Soweit nach lokalem Recht anwendbar (einschließlich deutschem Recht für deutsche Zulassungen), tritt der lizenzierte Partner von CarTurf als Halter des Fahrzeugs für Zulassungs-, Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuerzwecke auf. Das Eigentum am Fahrzeug verbleibt jederzeit beim Kunden, wie durch den Kaufvertrag und zugehörige Eigentumsnachweise belegt.
Der Kunde verpflichtet sich, CarTurf und dessen Partner von rechtlichen Ansprüchen, Strafen, Bußgeldern oder Schäden freizustellen, die aus dem Betrieb, der Nutzung oder dem Missbrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder jede vom Kunden zum Fahren zugelassene Person entstehen.
Der Kunde ermächtigt CarTurf und dessen Partner, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zulassung, Versicherung und Fahrzeugsteuer gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Versicherer und den Steuerbehörden zu bearbeiten, einschließlich An-, Ab- und Ummeldung, Versicherung und verwandter Änderungen, gemäß den Weisungen des Kunden und diesen Bedingungen. CarTurf erteilt schriftliche Mitteilung über wesentliche Änderungen, die die Zulassung betreffen, sofern der Kunde gegenüber CarTurf keine Beträge schuldet, die mehr als vierzehn (14) Tage überfällig sind.
3. Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei einer deutschen Zulassung erkennt der Kunde an, dass der leistende Partner (in der Regel CarTurf UG) die physische Besitznahme der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für die Dauer der Zulassung unter diesem Partner behält.
Nach deutschem Recht dokumentiert die Zulassungsbescheinigung Teil II den Zulassungsstatus und stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Das Eigentum verbleibt beim Kunden. Die Aufbewahrung des Dokuments überträgt keine Eigentumsrechte.
Die Aufbewahrung dient der administrativen und rechtlichen Compliance des Halters sowie als Sicherheit für offene Verpflichtungen gegenüber CarTurf oder dessen Partnern. Nach Abmeldung und Bestätigung, dass alle offenen Salden beglichen sind, gibt CarTurf (oder dessen Partner) den Fahrzeugbrief an den Kunden oder einen benannten Dritten gemäß anwendbarem Recht heraus.
4. Kundenverantwortung: Verkehrsregeln, Maut und Routenplanung
Der Kunde (als Eigentümer und Betreiber des Fahrzeugs) verpflichtet sich, alle Verkehrsregeln, Straßenverkehrsvorschriften und Regelungen einzuhalten, während ein über CarTurf zugelassenes Fahrzeug genutzt wird, in jedem Land und Gebiet, in dem das Fahrzeug gefahren wird.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und jedes zugelassenen Fahrers, sich darüber zu informieren, in welchen Ländern und Gebieten Mautstraßen, gebührenpflichtige Übergänge, Mautbrücken, Tunnel, Umwelt- oder Stauzonen und ähnliche Gebühren anfallen, und die Route vorab zu prüfen. Jeder Verstoß oder jedes Bußgeld infolge fehlender Kenntnis oder Nichtzahlung solcher Gebühren liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen gültigen Führerschein und – soweit nach lokalem Recht erforderlich – einen Internationalen Führerschein oder sonstige erforderliche Unterlagen zu besitzen. CarTurf ist nicht dafür verantwortlich, den Kunden über jede Führerscheinanforderung in jeder Rechtsordnung zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, jederzeit eine gültige Sicherheits- und Abgasuntersuchung für das Fahrzeug vorzuhalten, vorzugsweise aus einem EU-Land. Läuft die Untersuchung ab, während sich der Kunde außerhalb des Zulassungslandes befindet, und kehrt der Kunde in dieses Land zurück, verpflichtet sich der Kunde, die erforderliche Untersuchung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Wiedereinreise abzuschließen, soweit dies erforderlich ist, um das Fahrzeug verkehrstauglich zu halten.
5. Verkehrsverstöße, Bußgelder und administrative Bearbeitung
5.1 Volle Verantwortung
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Verstöße, Bußgelder, Strafen und Folgen, die entstehen, während sich das Fahrzeug im Besitz des Kunden befindet oder von einer vom Kunden zum Fahren zugelassenen Person gefahren wird. Dies schließt Park-, Geschwindigkeits-, Maut- und sonstige behördliche Mitteilungen an den Halter ein.
5.2 Zahlung und Belastungsgenehmigung
Bleibt ein Bußgeld oder damit verbundene Kosten mehr als sieben (7) Tage nach Mitteilung durch CarTurf an den Kunden (oder nachdem der Betrag sonst nach Mitteilung von CarTurf fällig wird) offen, willigt der Kunde hiermit ein, dass CarTurf die hinterlegte Zahlungsmethode belastet, um solche Kosten zu decken, einschließlich des zugrunde liegenden Bußgeldes und etwaiger Bearbeitungsgebühren nach Abschnitt 5.4.
5.3 Einsprüche
Der Kunde kann einen Verstoß gegenüber CarTurf anfechten, indem er innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung einen Zahlungsnachweis oder sonstige entlastende Belege vorlegt (beispielsweise Nachweis der Parkzahlung oder des Mautzugangs). Wird in dieser Frist kein ausreichender Nachweis erbracht, muss der Kunde das Bußgeld und die damit verbundenen Kosten zahlen.
5.4 Bearbeitungsgebühren
CarTurf bearbeitet ein (1) Bußgeld oder eine Verstoßmitteilung pro Kalendermonat ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Kunden. Fallen im selben Kalendermonat mehrere Bußgelder oder Verstoßmitteilungen an, wird jedes Bußgeld und jede Mitteilung nach dem ersten von CarTurf mit einer zusätzlichen Gebühr von 15 € je Vorfall bearbeitet.
5.5 Ausweisdokumente für Behörden
Verlangt eine Straßenverkehrsbehörde Angaben zum Fahrer zum Zeitpunkt eines Verstoßes, ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung von CarTurf unverzüglich seinen Ausweis (und, soweit verlangt, eine gültige Anschrift) vorzulegen. Unterbleiben erforderliche Angaben, können zusätzliche Sanktionen entstehen, für die der Kunde allein verantwortlich bleibt.
5.6 Zugelassene Fahrer — Dokumente vor Zugang
Bevor der Kunde einer anderen Person Zugang zum Fahren des Fahrzeugs gewährt, verpflichtet er sich, CarTurf eine Kopie des Ausweisdokuments und des Führerscheins dieser Person zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bleibt für die Einhaltung dieser Bedingungen und aller anwendbaren Gesetze durch diesen Fahrer voll verantwortlich.
6. Zahlung von Versicherung und Fahrzeugsteuer; Abmeldung bei Nichtzahlung
Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen für Fahrzeugversicherung und Fahrzeugsteuer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ausstellung durch CarTurf zu begleichen.
Bleibt eine Rechnung für Fahrzeugversicherung oder Fahrzeugsteuer mehr als vierzehn (14) Tage unbezahlt, behält sich CarTurf das Recht vor, das Fahrzeug abzumelden. Nach der Abmeldung wird die Versicherung in der Regel ungültig; das Fahrzeug muss außerhalb öffentlicher Straßen abgestellt werden und darf nicht gefahren werden. CarTurf informiert den Kunden schriftlich per E-Mail und/oder über die CarTurf-In-App-Nachrichten über die bevorstehende Abmeldung, bevor sie wirksam wird, es sei denn, sofortiges Handeln ist gesetzlich oder behördlich erforderlich.
CarTurf haftet nicht für Schäden, die der Fahrer oder das Fahrzeug nach der Abmeldung verursacht. Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung trägt der Eigentümer allein die Verantwortung für durch das Fahrzeug verursachte Schäden und dafür, das Fahrzeug bis zur rechtmäßigen erneuten Zulassung und Versicherung von öffentlichen Straßen fernzuhalten.
Bei Nichtzahlung von mehr als vierzehn (14) Tagen auf jegliche gegenüber CarTurf geschuldete Beträge kann monatlich eine Verzugsgebühr von fünf Prozent (5 %) des überfälligen Betrags erhoben werden, bis zur vollständigen Zahlung, zusätzlich zu den sonstigen Rechten von CarTurf aus diesen Bedingungen.
Der Kunde kann einen Zahlungsnachweis für Versicherungsprämien, Fahrzeugsteuern oder verwandte Aufwendungen verlangen, die CarTurf im Namen des Kunden gezahlt hat.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haften CarTurf sowie dessen Partner und Zulieferer nicht für Verluste, Schäden oder Kosten aus der Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich Unfällen, Diebstahl, Rechtsverstößen oder vom Kunden oder zugelassenen Fahrern verursachten Bußgeldern. CarTurf ist nicht verantwortlich für die Ablehnung von Versicherungsschutz aufgrund von Handlungen des Kunden oder Fahrers, einschließlich der Nichtbefolgung von Versicherungsanforderungen oder des Betriebs des Fahrzeugs außerhalb versicherter Regionen.
Im Falle der Nichtzahlung und Abmeldung nach Abschnitt 6 übernimmt der Kunde die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für alle Kosten, die nach Abmeldung des Fahrzeugs und Einstellung des Versicherungsschutzes entstehen.
8. Kündigung und Mindestlaufzeit
Sowohl der Kunde als auch CarTurf können diese Vereinbarung jederzeit vorbehaltlich dieses Abschnitts kündigen. Kündigt der Kunde innerhalb der ersten sechs (6) Monate, verpflichtet er sich, den Gegenwert von sechs (6) Monaten Servicegebühren abzüglich bereits für Monate vor der Kündigung gezahlter Beträge zu entrichten.
Mit der Kündigung tritt CarTurf (und dessen Partner) nicht mehr als Halter auf; der Kunde ist für die Ummeldung oder Übertragung der Zulassung verantwortlich. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb angemessener Frist umgemeldet, kann CarTurf das Fahrzeug abmelden und zuständige Behörden benachrichtigen, wodurch das Fahrzeug unzugelassen und unversichert bleiben kann. Alle offenen finanziellen Verpflichtungen, einschließlich Versicherung, Steuern und Bußgelder, müssen beglichen sein, bevor die Kündigung abgeschlossen und Zulassungsdokumente freigegeben werden.
9. Unterstützung beim Übergang
Kündigt der Kunde die Dienste, unterstützt CarTurf bei der Übertragung der Fahrzeugzulassung auf eine andere Person oder Einrichtung und stellt erforderliche Informationen und Dokumente bereit, vorbehaltlich anwendbaren Rechts. CarTurf kann die Mitwirkung zurückhalten, bis alle offenen Zahlungen (einschließlich Steuern, Versicherung und Bußgelder) beglichen sind.
10. Eigentumsbestätigung
CarTurf erkennt an, dass das vom Kunden erworbene und über CarTurf zugelassene Fahrzeug Eigentum des Kunden bleibt. CarTurf erhebt keinen Eigentumsanspruch am Fahrzeug des Kunden.
11. Unterstützung beim Fahrzeugverkauf
CarTurf kann den Kunden nach Ende der Nutzung beim Verkauf des Fahrzeugs unterstützen. Dieser Service ist für Kunden kostenlos, die mindestens zwölf (12) Monate den Tarif Autopilot oder höher abonniert haben. Kunden dürfen unabhängig verkaufen. Verkauft der Kunde über CarTurf, ohne die Zwölf-Monats-Voraussetzung zu erfüllen, berechnet CarTurf eine Mindestgebühr von 500 €. Bei einem Verkaufspreis von mehr als 10.000 € ist zusätzlich eine Gebühr von einem Prozent (1 %) des Verkaufspreises an CarTurf zahlbar.
12. Kosten und Betriebsausgaben
Alle betrieblichen Fahrzeugkosten verbleiben in der Verantwortung des Kunden. CarTurf übernimmt keine Wartung, Kraftstoff oder Strafen, die entstehen, während das Fahrzeug dem Kunden gehört und über CarTurf zugelassen ist, außer soweit in diesen Bedingungen ausdrücklich zur administrativen Bearbeitung von Mitteilungen bestimmt.
13. Preisanpassungen
CarTurf kann Servicegebühren, einschließlich Abonnementgebühren und verwandter Entgelte, mit mindestens vierzehn (14) Tagen schriftlicher Vorankündigung ändern. Stimmen Sie nicht zu, können Sie gemäß Abschnitt 8 vor Inkrafttreten der neuen Sätze kündigen. Fortgesetzte Nutzung nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme der neuen Preise. Versicherungsprämien und Fahrzeugsteuer werden von Versicherern und Behörden festgesetzt und können unabhängig von den Servicegebühren von CarTurf ändern.
14. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, CarTurf, dessen Partner, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Beauftragte von Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit Nutzung, Betrieb, Zulassung oder Versicherung des Fahrzeugs oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen durch den Kunden oder einen zugelassenen Fahrer entstehen, einschließlich Unfällen, Sachschäden, Verkehrsverstößen und dem Unterlassen erforderlicher Versicherungen oder Untersuchungen.
15. Berechtigung und rechtmäßige Nutzung
Jeder mit gültigem Führerschein darf CarTurf nutzen, vorbehaltlich dieser Bedingungen und anwendbaren Rechts. Der Kunde darf CarTurf nicht nutzen, um ein Fahrzeug zuzulassen, das der Kunde überwiegend in dem Land fahren will, in dem er ansässig ist, soweit lokales Recht die langfristige Nutzung ausländischer Kennzeichen durch Ansässige untersagt. Der Kunde ist für die Einhaltung von Aufenthalts-, Einwanderungs-, Zoll- und Fahrzeugeinfuhrvorschriften in jedem besuchten Land verantwortlich.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden wie in unserer Datenschutzerklärung und nach anwendbarem Datenschutzrecht (einschließlich der DSGVO, soweit anwendbar) behandelt. Fahrer- und Ausweisdokumente nach den Abschnitten 5.5 und 5.6 werden zur Erfüllung behördlicher Anfragen, zur Betrugsprävention und zur Vertragserfüllung verarbeitet.
17. Geistiges Eigentum
Alle von CarTurf bereitgestellten Inhalte dienen der persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und bleiben Eigentum von CarTurf oder dessen Lizenzgebern. Die Anwendungen carturf.app werden von CarTurf Inc., einer Delaware Corporation, entwickelt und veröffentlicht; die Nutzung der Apps kann zusätzlichen App-Store- und In-App-Bedingungen unterliegen.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen bilden eine Vereinbarung mit CarTurf Global FZCO. Vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzvorschriften, auf die nicht verzichtet werden kann, unterliegen diese Bedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; Streitigkeiten werden der ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte unterworfen, unbeschadet der Anwendung zwingenden lokalen Rechts auf Zulassungshandlungen, die von Partnerbüros in anderen Ländern vorgenommen werden.
19. Kontaktinformationen
Fragen zu diesen Bedingungen: support@carturf.com
CarTurf Global FZCO (vertragliche Kundeneinheit)
Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (IFZA)
Lizenz TL 64196
Deutsches Partnerbüro (CarTurf UG):
Dieselstraße 28, 53424 Remagen, Deutschland
HRB 29662 (Koblenz)
Diese Bedingungen dienen dem operativen Gebrauch. Sie ersetzen keine Beratung durch qualifizierte Rechtsberater in den maßgeblichen Rechtsordnungen.